DRINGENDER Appell an ausländische Einwohner, ihr Eigentum zu verteidigen.

DRINGENDER Appell an ausländische Einwohner, ihr Eigentum zu verteidigen.

Alle Bürgerinnen und Bürger der EU und Südamerikas, die nicht in der Lage waren, die gesetzgeberische Volksinitiative zu unterstützen, um ihr Eigentum zu verteidigen und über das zu verfügen, was ihnen rechtmäßig zusteht, sollten sich in ihrem Rathaus registrieren lassen, indem sie dieses Dokument ausfüllen und bei der Registrierstelle vorlegen, um in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden.

Dies muss vor dem 31. Januar geschehen, denn das ist der Stichtag.

Auf diese Weise werden sie einen Bürgermeister wählen können, der das Recht auf Eigentum und dessen freie Nutzung respektiert.

Nachstehend finden Sie eine Liste der ansässigen Bürger, die das Wahlrecht besitzen.

Wahlen zum Europäischen Parlament

Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament haben alle Personen mit Wohnsitz in Spanien, die nicht die spanische Staatsangehörigkeit erworben haben, das Wahlrecht:

  • Sie haben den Status von Bürgern der Europäischen Union.
  • Erfüllen Sie die für Spanier geltenden Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts.
  • Sie genießen das Wahlrecht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat.
  • Haben den Wunsch geäußert, ihr Wahlrecht in Spanien auszuüben.

Kommunalwahlen

Bei den Kommunalwahlen haben die in Spanien ansässigen Ausländer, deren jeweilige Länder den Spaniern das Wahlrecht gestatten, das Recht, an diesen Wahlen teilzunehmen. Derzeit sind dies folgende Länder:

  • Bolivien
  • Kap Verde
  • Chile
  • Kolumbien
  • Korea
  • Ecuador
  • Island
  • Norwegen
  • Neuseeland
  • Paraguay
  • Peru
  • Trinidad und Tobago

Ebenso haben alle Personen mit Wohnsitz in Spanien, die nicht die spanische Staatsangehörigkeit erworben haben, das Wahlrecht:

  • Sie haben den Status von Bürgern der Europäischen Union.
  • Erfüllen Sie die für Spanier geltenden Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts.
  • Haben den Wunsch geäußert, ihr Wahlrecht in Spanien auszuüben.